Aktuelles bei den Stadtwerken Nürtingen
Immer auf dem Laufenden
Hier finden Sie stets die neuesten Informationen. Neben den aktuellen Pressemeldungen und Ausschreibungen gibt es auch eine Download-Liste unserer veröffentlichten Kundenmagazine. Damit Sie immer rundum „gut versorgt“ sind.

06.09.2023
Hallenbad öffnet am 18. September
Das Freibad Nürtingen bleibt bis einschließlich Sonntag, den 17. September 2023 zu den bekannten Besuchszeiten geöffnet. Wir bitten die Besucher, welche Liegestühle eingelagert haben, diese bis spätestens 18. September 2023 abzuholen.
Das Hallenbad Nürtingen (inkl. Panorama-Saunalandschaft) öffnet somit am 18. September 2023 zu den auf der Homepage veröffentlichten Zeiten.
Das Inselbad Zizishausen öffnet bereits ab dem 11. September 2023 für Schulen und Vereine. Am Wochenende wird wieder öffentliches Baden durch den Förderverein Inselbad e. V. angeboten.
Mehr Infos zu den Öffnungszeiten unserer Bäder finden Sie hier.

14.082023
Anrufe von Betrügern
Im Moment häufen sich die Fälle, dass Kundinnen und Kunden von Betrügern angerufen werden, die in unserem Namen für Verträge werben.
Auch die Erkundigung nach Ihren Daten wie Zählernummer, IBAN etc. ist eine häufige Betrugsmasche. Hierbei handelt es sich um Fakeanrufe! Wir machen keine Telefonwerbung und wenn wir Ihre Daten benötigen, erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben.
Solche Anrufe können der Bundesnetzagentur gemeldet werden: hier

01.08.2023
Stadtwerke Nürtingen GmbH baut Point of Presence-Station in Neckarhausen
Am 31.07.2023 wurde in Nürtingen-Neckarhausen in der Harzstraße eine neue Point of Presence-Station (PoP-Station) aufgebaut. Eine PoP-Station ist ein aktiver Netzwerkknoten, in dem mehrere tausend Glasfasern zusammenlaufen. Alle weiteren PoPs in Nürtingen sind bereits in bestehenden Gebäuden der Stadtwerke Nürtingen GmbH (SWN) integriert oder in Kombination mit einer neu errichteten Trafostation in einem Bauwerk untergebracht. Der PoP in Neckarhausen wird erstmalig von einer Nürtinger Firma geliefert. Den Auftrag zur Lieferung hat die Firma Breitbandtechnik Deutschland GmbH, das Betonfertiggehäuse baut die Firma Gebrüder Ott Betonwerke GmbH & Co. KG (Ott Garagen) im Auftrag der Breitbandtechnik Deutschland GmbH.
Nürtingen hat einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung erreicht. Die SWN nutzt dabei weitestgehend die bestehende Infrastruktur. Als lokaler Versorger achtet sie außerdem besonders darauf, Aufträge an Unternehmen aus der Region zu vergeben.
Neben Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich (Oberbürgermeister der Stadt Nürtingen, 5.v.l.) waren Christian Franz (Abteilungsleiter Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Nürtingen, 1.v.l.) und Timo Schweizer (Inhaber, 4.v.l.), Matthias Steinlage (Leiter Vertrieb, 2.v.l.) sowie Frank Schweizer (Vertrieb, 3.v.l.) von der Breitbandtechnik Deutschland GmbH vor Ort.
Volkmar Klaußer (Geschäftsführer, 6.v.l.) und Michael Klesse (Abteilungsleiter Stromversorgung, 7.v.l.) vertraten die SWN.

19.07.2023
100.000 Besucherinnen und Besucher im Nürtinger Freibad
Gestern begrüßten wir in unserem Freibad die 99.999., 100.000. und 100.001. Besucherin. Die drei Nürtingerinnen erhielten eine Badetasche mit Badetuch sowie Wertgutscheine für die Nürtinger Bäder im Wert von 100 € bzw. 25 € und eine Sektflasche. Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich, das Stadtwerke-Team rund um Geschäftsführer Volkmar Klaußer und der Kioskbetreiber Gianfranco Paradisi hießen die Damen im Freibad willkommen.
Die 100.000er Marke wurde dieses Jahr sogar noch eine Woche früher als letztes Jahr geknackt, und das obwohl das Freibad in dieser Saison später öffnete.

16.06.2023
Wasser sparen wegen anhaltender Trockenheit
Die Stadtwerke Nürtingen GmbH ruft wegen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit dazu auf, mit Trinkwasser sparsam umzugehen. Trinkwasser sollte beispielsweise zum Bewässern von Grünanlagen und Gärten möglichst wenig eingesetzt werden.

30.05.2023
Strom- und Gaspreissenkung der Stadtwerke Nürtingen GmbH
Die Stadtwerke Nürtingen GmbH senkt die Preise für Strom und Erdgas. Die Preise für Erdgas werden zum 01.08.2023 gesenkt – die Preise für Strom zum 01.09.2023.
Die neuen Preise werden unter den Preisbremsen liegen. Detailliertere Informationen zur Preissenkung erhalten alle Kunden in den nächsten Wochen auf dem Postweg.
Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung.

16.05.2023
Freibad Nürtingen eröffnet am 20.05.2023
Am Samstag, den 20.05.2023 startet die Freibadsaison 2023.
Das Hallenbad Nürtingen und die Sauna bleiben bis einschließlich Freitag, den 19.05.2023, geöffnet und werden ab Samstag, den 20.05.2023 geschlossen. Die Saisonkarten für das Freibad gelten für diesen Zeitraum weiterhin auch im Hallenbad.
Die Öffnungszeiten und Preise finden Sie hier.

09.03.2023
Stadtwerke Nürtingen GmbH und Telekom Deutschland GmbH schließen Kooperationsvertrag
Heute haben die Stadtwerke Nürtingen GmbH (SWN) und die Telekom einen Kooperationsvertrag zum Glasfaserausbau unterzeichnet. Die Bürgerinnen und Bürger von Nürtingen sollen schon bald nicht nur schnellstes Internet nutzen können, sondern auch über Glasfaseranschlüsse eine größere Auswahl an Kommunikationsdienstleistern haben. Das Ziel beider Partner ist der flächendeckende Glasfaserausbau bis hinein in die Gebäude („Fibre to the Home“, FTTH). Die SWN will bis zum Ende des Jahres 2029 alle Gebäude im Kooperationsgebiet mit einem Glasfaserkabel bis ins Haus versorgen. Die Telekom erhält Zugang zu diesem Netz.
Die komplette Medieninformation finden Sie hier.

01.03.2023
Umsetzung der Energiepreisbremsen
Auch wenn die im Dezember beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme die Energieversorger vor eine große Herausforderung stellen, sichern wir Ihnen die Weitergabe der Entlastungen selbstverständlich in voller Höhe zu.
Hierzu ist allerdings eine Umprogrammierung der Abrechnungssoftware notwendig.
Gemeinsam mit unserem Dienstleister arbeiten wir an der schnellstmöglichen und korrekten Umsetzung. Leider verzögert sich aber auch in Nürtingen der Versand der neuen Abschlagspläne.
Wir bitten Sie um Verständnis und Geduld.

18.01.2023
THG-Quote 2023 erhältlich
Ab sofort erhalten Sie bei uns die THG-Quote 2023.
Schnell sein lohnt sich! Die ersten 100 Antragsteller erhalten eine Prämie in Höhe von 280 Euro*, spätere eine Prämie in Höhe von 250 Euro*.
* Bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird die Prämie netto ausbezahlt, bei umsatzsteuerlicher Unternehmerschaft wird die Prämie zzgl. der gesetzlichen MwSt. ausbezahlt.
Das Antragsformular finden Sie hier:
Antragsformular 2023, AGB
Bitten senden Sie das ausgefüllte Antragsformular inkl. einer Kopie des Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) an:
thg@sw-nuertingen.de

17.01.2023
Anrufe von Betrügern
Im Moment häufen sich die Fälle, dass Kundinnen und Kunden von Betrügern angerufen werden, die in unserem Namen für Verträge werben.
Auch die Erkundigung nach Ihren Daten wie Zählernummer, IBAN etc. ist eine häufige Betrugsmasche. Hierbei handelt es sich um Fakeanrufe! Wir machen keine Telefonwerbung und wenn wir Ihre Daten benötigen, erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben.
Solche Anrufe können der Bundesnetzagentur gemeldet werden: hier

13.01.2023
Temperaturen in den Nürtinger Bädern
In den Nürtinger Bädern werden die Temperaturreduzierungen ab Montag, 16.01.2023, weitestgehend zurückgenommen. Dies gilt auch für die Saunalandschaft.
Auf die Wiedereinführung des Warmbadetages wird jedoch weiterhin verzichtet.
Freitag - Wassergymnastik findet statt!

23.12.2022
Öffentliche Bekanntgabe
der Stadtwerke Nürtingen GmbH zur Fernwärme
Um ihren Kunden die Preisentwicklung nachvollziehbar darstellen zu können, führt die Stadtwerke
Nürtingen GmbH (SWN) zum 01.01.2023 eine Preisgleitformel für die Fernwärmeversorgung Roßdorf
ein, die den Anforderungen des § 24 Abs. 4 der allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
(AVBFernwärmeV) entspricht.
Anhand der eingeführten Preisgleitformel gibt die SWN gemäß §§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV
und Ziff. 3 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen der SWN zur AVBFernwärmeV für
Nürtingen-Roßdorf vom 20. Dezember 2013 die Änderung ihrer Preise für die Fernwärmeversorgung
im Gebiet Roßdorf ab dem 1. Januar 2023 bekannt:
Preisbestimmungen Fernwärme 2023
Diese Dokumente können ebenfalls zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen
der SWN in der Porschestraße 5–9 in 72622 Nürtingen eingesehen werden.

21.12.2022
Spendenaktion Tarifkundenportal
Hier erreichen Sie uns auch außerhalb unserer Geschäftszeiten. Sie können bequem rund um die Uhr Ihren Strom-, Gas- und Wasserverbrauch abfragen, Rechnungsdetails überprüfen, Zählerstände und Bankverbindungen mitteilen, Abschlagshöhen ändern und vieles mehr.
Schauen Sie doch einfach auf unserer Homepage vorbei und registrieren Sie sich. Geben Sie hierzu online Ihre Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse ein und schon sind Sie Onlinekunde/in der Stadtwerke Nürtingen GmbH.
Zusätzlich spenden wir für jede/n Online-Neukunden/in 1 € an einen ortsansässigen Verein und Sie nehmen an einer Verlosung für einen E-Scooter teil. An der Verlosung nehmen auch die Kundinnen und Kunden teil, die bereits länger registriert sind. Die Spendenaktion gilt bis einschließlich 31.12.2023. Die Gewinnerin oder den Gewinner des E-Scooters geben wir in der letzten Juni Woche 2023 bekannt.
Zum Portal gelangen Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihren (Online-) Besuch!

08.12.2022
Information zur Strompreiserhöhung ab 01.01.2023
Preisanpassungsverbote im Gas- und StromPBG
Viele Letztverbraucher haben durch Berichte verschiedener Presseorgane die Überzeugung gewonnen, ab dem 01.01.2023 wären Erhöhungen der Strom- und Gaspreise generell verboten. Dies würde sich aus den Plänen für die Strom- und Gaspreisbremse ergeben.
Tatsächlich dürfen gestiegene Kosten auch weiterhin weitergereicht werden. Mit speziellen Regelungen innerhalb der Gas- und Strompreisbremse soll lediglich überzogenen Tariferhöhungen für Kundinnen und Kunden ein Riegel vorgeschoben werden.
Warum ist der Strompreis so hoch?
Die Beschaffungskosten für Strom und Erdgas sind aufgrund unterschiedlicher externer Faktoren auf einem historischen Rekordhoch. Hierzu gehören beispielsweise der Krieg in der Ukraine oder der Umstand, dass in Frankreich einige Reaktoren nicht in Betrieb sind.
Die Inflation treibt weitere, in den Energieverkaufspreisen enthaltene Kosten, wie beispielsweise die Netzkosten, in die Höhe.
Bitte beachten Sie, dass die geplante Strompreisbremse nicht in den aktuellen Preisen berücksichtigt ist. Durch die Strompreisbremse ist der Effekt der Preiserhöhung für Sie weit geringer.
Weshalb Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist geplant, da wir die Preise für die Beschaffung nicht komplett kompensieren können. Durch die Strompreisbremse ist der Effekt der Preiserhöhung für Sie weit geringer.

03.12.2022
Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Der Bundesrat hat dem Gesetz über die Dezember-Soforthilfe am 14. November grünes Licht gegeben.
Weitere Informationen zu der einmaligen Abschlagszahlung und den geplanten Preisbremsen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung: hier.
Die Kundeninformation nach § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) finden Sie hier.
Die Kundeninformation nach § 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) finden Sie hier.

30.09.2022
Gasumlage ab 01.10.2022 wurde gekippt
Die Gasumlage ab dem 01.10.2022 wurde gekippt. Stattdessen ist eine Energiepreisbremse geplant.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.

29.09.2022
Jahresverbrauchsablesung ab 05.10.2022
Mitarbeiter der Stadtwerke Nürtingen GmbH und von uns beauftragte Ableser beginnen am Mittwoch, den 05.Oktober 2022, unter Beachtung der Corona- Vorgaben, mit der Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler im Versorgungsgebiet.
Wir bitten unsere Kunden, sich auf den Besuch der Ableser einzustellen und die Zählerplätze freizuhalten.
Die Ableser können sich ausweisen.
Nach maximal zwei erfolglosen Ableseversuchen wird eine Ablesekarte hinterlassen. In diesem Fall bitten wir unsere Kunden, die Zählerstände selbst abzulesen und uns die Karte zurückzusenden.
Anstelle der Karte können Sie uns die Zählerstände auch über unsere Internetseite www.sw-nuertingen.de übermitteln: Zählerstand mitteilen.
Telefonische Meldungen können leider nicht entgegengenommen werden.
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab dem zweiten Ableseversuch werden die Verbräuche maschinell geschätzt.
Nachträgliche Rechnungskorrekturen auf Grund fehlender oder zu spät gelieferter Ablesewerte werden nur gegen eine Extragebühr vorgenommen.

05.08.2022
Änderung der Tarifschaltzeiten für die HT/NT-Umschaltung in den Netzgebieten der Stadtwerke Nürtingen GmbH:
Als Ihr Stromnetzbetreiber sind wir für die Festlegung bzw. Änderung der Tarifschaltzeiten (Hochtarif- und Niedertarifzeiten) verantwortlich.
Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass wir ab dem 01.10.2022 eine Anpassung bei den Tarifschaltzeiten für die HT/NT-Umschaltung vornehmen werden.
Die zukünftigen Tarifschaltzeiten für Nürtingen und den Teilgemeinden Hardt, Neckarhausen, Raidwangen, Reudern und Zizishausen finden Sie hier.

20.06.2022
Absenkung der EEG-Umlage auf null ab dem 01.07.2022:
Der Gesetzgeber hat zur Entlastung der Energieverbraucher beschlossen, die sogenannte „EEG-Umlage“ ab dem 01. Juli 2022 auf null zu reduzieren (also faktisch wegfallen zu lassen).
Diese Entlastung geben wir selbstverständlich in vollem Umfang an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Sie?
Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh bedeutet für Sie eine Verringerung Ihres derzeitigen Strompreises in Höhe von 3,723 Cent/kWh (netto) bzw. 4,43 Cent/kWh (brutto).
Müssen Sie etwas tun, um von dem Wegfall der EEG-Umlage zu profitieren?
Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Absenkung der EEG-Umlage wird automatisch an Sie weitergegeben. Eine Ablesung zum Stichtag 01.07.2022 ist nicht notwendig, da wir die Verbrauchswerte gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Sie rechnerisch ermitteln.
Werden die monatlichen Abschläge angepasst?
Nein, Ihre monatlichen Abschläge bleiben zunächst bis zur kommenden Jahresverbrauchsabrechnung gleich. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Abschlagszahlungen zunächst unverändert bleiben.
Wann wird der Wegfall der EEG-Umlage für Sie finanziell sichtbar?
Ab dem Stichtag 01.07.2022 berechnen wir die EEG-Umlage nicht mehr an Sie weiter. Da Sie monatliche Abschläge zahlen – und diese vorerst unverändert bleiben – wird die Entlastung erst mit Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung sichtbar. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Entlastungeffekt wird damit für Sie zwar sofort mit Inkrafttreten wirksam, aber erst in Ihrer nächsten Jahresabrechnung für Sie sichtbar.
Öffentliche Ausschreibungen
Aktuell haben wir keine Ausschreibungen.
Kundenmagazine
Hier finden Sie unser aktuelles Kundenmagazin sowie die Kundenmagazine der letzten fünf Jahre zum Download.
Persönlicher Kontakt
Wir sind für Sie da
Stadtwerke Nürtingen GmbH
Porschestraße 5-9, 72622 Nürtingen