Lieferantenwechsel seit dem 6. Juni 2025 – das ist jetzt wichtig
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Stromlieferantenwechsel – mit dem Ziel, den Prozess für Sie als Kundin oder Kunde schneller und transparenter zu gestalten.
Wir erklären, was sich geändert hat, worauf Sie achten sollten – und wie Sie problemlos wechseln oder bei einem Umzug die Stromversorgung reibungslos regeln.
Der neue 24‑Stunden‑Prozess – was steckt dahinter?
Wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, findet im Hintergrund innerhalb von 24 Stunden eine technische Abstimmung zwischen Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber statt. Dabei wird verbindlich festgelegt, wann Ihre Belieferung starten kann. Sie erhalten diese Information direkt nach Vertragsabschluss – schnell und transparent.
Wichtig: Das heißt nicht, dass der Wechsel in 24 Stunden abgeschlossen ist. Die vertraglichen Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters gelten weiterhin.
Was Sie jetzt beim Wechsel oder Umzug beachten sollten.
24‑Stunden‑Abstimmung nach Vertragsabschluss
Sobald Sie sich für einen neuen Stromvertrag entscheiden, stimmen sich alle Beteiligten innerhalb von 24 Stunden ab. Sie erhalten schnell und verbindlich das Datum, ab dem wir Sie beliefern können.
MaLo‑ID wird zur Voraussetzung
Die Marktlokations-ID (MaLo‑ID) ist jetzt unverzichtbar für einen schnellen Wechsel. Sie finden die 11-stellige Nummer auf Ihrer Abrechnung oder im Übergabeprotokoll. Ohne sie verzögert sich der Start.
Umzug bitte rechtzeitig melden
Ein- oder Auszüge müssen mindestens 14 Tage im Voraus angemeldet werden. Ansonsten greift automatisch die Grundversorgung oder Ihr alter Vertrag läuft weiter – oft mit höheren Kosten.
Versorgung bleibt immer sicher
Auch während des Wechsels oder bei Verzögerungen sind Sie jederzeit mit Strom versorgt. Ihre Versorgung ist gesetzlich gesichert – zuverlässig und unterbrechungsfrei.
