Anpassung Ihres Strompreises für den Tarif „Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden“ zum 01.01.2026

Liebe Kundinnen und Kunden, 

die Stadtwerke Nürtingen GmbH senkt ihren Arbeitspreis zum 01.01.2026 um 0,675 ct/kWh, netto bzw. 0,80 ct/kWh, brutto. Grund hierfür sind gesunkene Netzkosten, inklusive Kosten des vorgelagerten Netzes (0,970 ct/kWh netto bzw. 1,15 ct/kWh, brutto). Dem gegenüber stehen erhöhte staatliche Umlagen (im Saldo 0,295 ct/kWh netto bzw. 0,35 ct/kWh, brutto). Details der Gegenüberstellung der Umlagen bisher und in Zukunft sind dem Preisblatt anbei zu entnehmen. Die Stadtwerke Nürtingen GmbH erhöht ihren Grundpreis Vertrieb aufgrund seit 2024 gestiegener Netz-, Personal- und kalkulatorischer Kosten um 6,00 EUR/Jahr, netto bzw. 7,14 EUR/Jahr, brutto. Für die meisten Haushalte mit Eintarifzähler ergibt sich durch die Kombination aus sinkendem Verbrauchspreis und steigendem Grundpreis eine Entlastung, außer für Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 892 kWh/Jahr.  

Bei einem Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Kosteneinsparung von 16,86 EUR/Jahr, brutto.

Bruttopreise

Der Arbeitspreis in der Hochtarifzeit (HT) reduziert sich von 38,36 ct/kWh auf 37,56 ct/kWh. 
Der Arbeitspreis  in der Niedertarifzeit (NT - nur bei Zweitarifzählern) reduziert sich von 34,97 ct/kWh auf 34,17 ct/kWh. 
Der  Grundpreis für Eintarifzähler erhöht sich von 88,06 Euro/Jahr auf 95,20 Euro/Jahr. Der Grundpreis für  Zweitarifzähler erhöht sich von 95,20 Euro/Jahr auf 102,34 Euro/Jahr.

Nettopreise:

Der Arbeitspreis in der Hochtarifzeit (HT) reduziert sich von 32,237 ct/kWh auf 31,562 ct/kWh. 
Der Arbeitspreis in der Niedertarifzeit (NT - nur bei Zweitarifzählern) reduziert sich von 29,387 ct/kWh auf 28,712 ct/kWh. 
Der Grundpreis für Eintarifzähler erhöht sich von 74,00 Euro/Jahr auf 80,00 Euro/Jahr. Der Grundpreis für Zweitarifzähler erhöht sich von 80,00 Euro/Jahr auf 86,00 Euro/Jahr. 

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe (19 %). Die Nettopreise  enthalten entsprechend keine Umsatzsteuer. Die veröffentlichten Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Die gesetzlichen Voraussetzungen der Preisanpassung ergeben sich aus §§ 5, 5a StromGVV. Sie haben das Recht,  Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen zu kündigen.

Es steht Ihnen frei uns Ihren Zählerstand zum 31.12.2025 zu übermitteln. Sie können dies bis spätestens 31.01.2026 unter Angabe Ihrer Entnahmestellen- und Zählernummer per Briefpost oder per E-Mail an zaehlerstand@sw-nuertingen.de tun.

Am einfachsten und schnellsten geht dies jedoch über unsere App oder das Kundenportal auf unserer Webseite.  
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