Außenansicht Bürogebäude der Stadtwerke Nürtingen

Durchschnittspreisbegrenzung - Der Durchschnittspreis - ermittelt aus dem Entgelt für Arbeit und Leistung, geteilt durch den Strombezug des Berechnungs-zeitraums - wird auf einen Höchstpreis begrenzt (inkl. Stromsteuer). Der Nettopreis inkl.Stromsteuer beträgt 29,97 Cent/kWh, der Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt 35,66 Cent/kWh. Zuzüglich zum Durchschnittspreis wird ein Verrechnungspreis in Höhe von 20 Euro/Jahr (netto) bei Eintarifzählern bzw. 33 Euro/Jahr (netto) bei Zweitarifzählern berechnet. Bei der Ermittlung des Durchschnittspreises bleibt der Strombezug während der Schwachlastzeit unberücksichtigt.

Jahresabrechnung - Der Stromverbrauch wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung jährlich einmal abgelesen und abgerechnet. Bei Preisänderungen oder einem Vertragswechsel ist keine zusätzliche Ablesung erforderlich, da die Stadtwerke Nürtingen GmbH (SWN) eine rechnerische Abgrenzung vornimmt. Sollten Sie uns den Zählerstand zum Termin der Preisänderung jedoch schriftlich mitteilen, wird er bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.

Stromsteuer - Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 Cent/kWh zuzüglich 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer.

EEG und KWKG-Gesetz - Aufgrund des am 1. April 2000 in Kraft getretenen Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und des am 18. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) ergeben sich für den Bezug elektrischer Energie beim Letztverbraucher höhere Preise. Mit der Einführung des EEG will der Gesetzgeber im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 erreichen. Das KWKG dient dem befristeten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz.

Schwachlastregelung - Die Schwachlastregelung ist auch unter den Bezeichnungen "Hoch- und Niedertarif" (HT und NT) oder "Tag- und Nachtstrom" bekannt. Während der Nachtstunden kann Strom zu günstigeren Konditionen bezogen werden, hierfür ist jedoch ein Zähler mit Zweitarifmessung erforderlich. Der Tarif mit Leistungmessung enthält die Schwachlastregelung automatisch, beim Tarif ohne Leistungsmessung kann gewählt werden.

Durchschnittspreisbegrenzung - Diese Preisbegrenzung betrifft Kunden mit sehr geringem Stromverbrauch oder hoher Leistungsinanspruchnahme mit niedrigem Stromverbrauch. Sie wirkt wie eine Kostenbremse. Der Durchschnitt aus Grundpreis und Verbrauchspreis darf pro Kilowattstunde die in der oben genannten Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. Die Durchschnittspreisbegrenzung wird im Zuge der Bestabrechnung automatisch berücksichtigt.

Bequeme Zahlungsweise - Sie als Kunde haben die Möglichkeit, ihren Zahlungsverkehr mit den SWN per Bankeinzugsverfahren abzuwickeln. Das ist bequem, sicher, termingerecht und kostengünstig. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist freiwillig und sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen entsprechenden Vordruck zu.